Beschäftigungsvereinbarung und Vergütungsregelungen
für Minijobber mit Systemlohn bei der Tobit Work GmbH, gültig ab 1. September 2023.
Arbeit und Zeiten
Als Minijobber beschäftigte Personen werden bei der Tobit Work GmbH als Smartjobber beschäftigt. Das bedeutet, dass sie weder einen festen Dienstplan haben noch eine Mindestzahl von Stunden leisten müssen. Smartjobber entscheiden selbst und frei, wann sie welches Angebot, im Folgenden Gig genannt, annehmen wollen.
Die Vereinbarung von angenommen Gigs gilt von beiden Seiten zunächst als verbindlich. Allerdings kann sie bis 72 Stunden vor Beginn von beiden Seiten und ohne Angabe von Gründen bedingungslos rückgängig gemacht werden.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Die Zeiten müssen individuell so gewählt werden, dass der Ablauf des Betriebs nicht gestört wird. Deshalb ist auch die Absprache mit den Kollegen zwingend notwendig. Die Gesamtsumme der Pausenzeiten richtet sich nach der Gesamtlänge des Gigs.
Entlohnung
Vergütung pro Stunde inkl. anteiliger Pauschale für Urlaub und Krankheit.
15 Jahre | 7,00 Euro |
16 Jahre | 8,00 Euro |
17 Jahre | 9,50 Euro |
18 Jahre | 13,00 Euro |
19 Jahre | 13,20 Euro |
20 Jahre | 13,50 Euro |
21 Jahre | 13,80 Euro |
22 Jahre | 14,10 Euro |
23 Jahre | 14,30 Euro |
24 Jahre | 14,40 Euro |
ab 25 Jahre | 14,50 Euro |
Die Zeiterfassung erfolgt per NFC-Scan am Touchpoint über das eigene Smartphone. Abgerechnet werden Zeiteinheiten von jeweils vollständigen 15 Minuten.
Zuschläge
Für Arbeiten, die außerhalb der Arbeitszeiten einer typischen Fünf-Tage-Woche sind, gibt es verschiedene Zuschläge. Sie gelten ausschließlich für Smartjobber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach der Erfahrung des Smartjobbers, die sich aus der Anzahl der geleisteten Stunden der letzten drei vollen Monate ergibt.
gel. Stunden | <50 | 50-100 | >100 |
Mo-Do 20:00-05:59 | 5% | 10% | 20% |
Fr 20:00-23:59 | 10% | 15% | 25% |
Sa 00:00-05:59 | 20% | 25% | 30% |
Sa 20:00-23:59 | 10% | 15% | 25% |
So 00:00-05:59 | 15% | 20% | 30% |
So 06:00-23:59 | 5% | 10% | 20% |
Feiertage | 10% | 15% | 25% |
Die während des Gigs eingenommenen Trinkgelder werden automatisch zu gleichen Teilen auf alle zu dieser Zeit beschäftigten Personen aufgeteilt. Die Trinkgelder werden in voller Höhe, also ohne Abzüge ausgezahlt.
Abrechnung und Auszahlung
Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit erfolgt per NFC-Scan, als Buzzern bezeichnet, am Touchpoint über das eigene Smartphone des Smartjobbers. Vereinzelt wird in besonderen Fällen eine weitere Bestätigung eingefordert, die über das Smartphone erfolgt.
Abgerechnet werden jeweils vollständige Zeiteinheiten von 15 Minuten.
Die Bezahlung erfolgt bargeldlos auf das chayns-Konto. Sofern der Smartjobber seine Arbeitszeit durch ordnungsgemäßes Buzzern bestätigt, wird der vereinbarte Lohn unmittelbar nach dem Ende des Gigs gutgeschrieben. Er gilt dann als unverbindliche Vorauszahlung, vorbehaltlich möglicher späterer Korrekturen. Wird das Buzzern vergessen oder ist es aus anderen Gründen nicht möglich, erfolgt die Abrechnung des Gigs bis zum 15. des Folgemonats.
Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen ist jeder Smartjobber selbst verantwortlich. Für Gigs die länger als 2 Stunden gelten, werden 15 Minuten abgerechnet, länger als 4 Stunden insgesamt 30 Minuten, länger als 6 Stunden insgesamt 45 Minuten und 60 Minuten, wenn ein Gig länger als 8 Stunden dauert.
Trinkgelder werden jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Die Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen an alle zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung beschäftigen Personen.
Vertragsstrafen und Bußgelder
Zwischen der Tobit Work GmbH und dem Smartjobber gilt eine gesonderte Vertragsvereinbarung. Bei nachweislichen Verstößen werden Bußgelder verhängt. Strafrechtliche Vergehen werden darüber hinaus zur Anzeige gebracht und haben immer die sofortige, fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge.
Ordnungswidrigkeiten
- Zu spätes erscheinen <15 Minuten 5 Euro, >15 Minuten 10 Euro, >60 Min. 20 Euro
- Nicht erscheinen ohne Abmeldung: 50 Euro und Verwarnung
- Überschreitung der Pausenzeiten 10 Euro und Verwarnung
- Eigenverzehr von nicht vereinbarten Speisen oder Getränken 10 Euro und Nachberechnung der Artikel
- Pausen ohne Absprache 10 Euro
Straftaten
- Betrug bei der Angabe von Arbeitszeiten und Pausen
- Herausgabe von Ware ohne Bestellung
- Diebstahl